„Die Steuerkategorie AE muss verwendet werden, wenn der Codex EU-AE-Befreiungscode gesetzt ist“
Diese Meldung tritt auf, wenn bei einer Reverse-Charge-Rechnung die Steuerkategorie oder die Pflichtangaben nicht korrekt gesetzt wurden.
Die Steuerkategorie AE steht für „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge). Diese Regelung gilt z. B. bei innergemeinschaftlichen Leistungen oder bestimmten Dienstleistungen innerhalb der EU.
Wenn Sie in der Rechnung angeben, dass Reverse Charge angewendet wird (z. B. durch Auswahl des EU-Codes AE), dann muss auch die Steuerkategorie auf AE gesetzt werden.
Bei Reverse-Charge-Rechnungen ist es verpflichtend, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden anzugeben.
DE123456789 oder ATU98765432).Nach diesen Anpassungen kann die Rechnung korrekt als Reverse-Charge übermittelt werden.